Weitere Informationen aus dem Ministerium zum Distanzunterricht

Weitere Informationen aus dem Ministerium zum Distanzunterricht

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Liebe Eltern,

endlich ist die langerwartete Schulmail aus dem Ministerium da und ich kann Sie offiziell über die weiteren Vorgehensweisen informieren.

Wir müssen uns also weiterhin auf Distanz halten und so weiter verfahren, wie im Januar.
Ich hoffe, dass Sie alle bisher eine familienverträgliche Lösung für den Distanzunterricht finden und mit unserer schulischen Unterstützung Ihre Kinder bei ihren Lernaufgaben betreuen konnten.

Ab der kommenden Woche werden dann in allen Klassen Videokonferenzen mit den Kindern stattfinden, sodass der persönliche Kontakt zu den in der Klasse unterrichtenden Lehrerkräften weiterhin bleibt und Sie dadurch Unterstützung von schulischer Seite haben. Ich hoffe, dass wir mit dem Videotoll „Jetsi“ ohne Problem mit allen Klassen in Kontakt treten können, ohne dass technische Probleme auftreten. Die kommende Woche wird es zeigen. Haben Sie bitte Verständnis, wenn alles technisch nicht so läuft, wie wir es uns wünschen. Alle Lehrerinnen und die Schulleitung werden weiterhin den engen Kontakt zu allen Familien halten.

Wir werden in der Betreuung in der Schule so weiter verfahren, wie bisher, um mögliche Kontakte zu vermeiden.
Bitte wirklich nur die Kinder für die Betreuung in der Schule anmelden, die tatsächlich nicht zuhause betreut werden können.


Die Schulmail von heute, gibt für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Februar 2021 zusammengefasst folgende Regelungen, die für die Grundschule wichtig sind, an (im Anhang finden Sie die vollständige Schulmail):

-          Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts

Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

-          Schulische Nutzung der Schulgebäude

Die schulische Nutzung der Schulgebäude und Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.

-          Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote

Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.

 

Ich wünsche allen Familien weiterhin viel Kraft und Zuversicht für die kommenden Wochen.

Kommen sie alle gut durch diese Zeit und bleiben Sie alle gesund!

Wir bleiben weiterhin in Kontakt!


Liebe Grüße

R. Schweinsberg