Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

von gelöscht -
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Liebe Eltern,

am Freitag hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. 
Ab heute, 20. März 2022, gelten folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes:

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits ab morgen grundsätzlich nicht mehr vor.
Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022.

Die Landesregierung Nordrhein Westfalen hat entschieden, die Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten.
Bis Samstag, 2. April2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule
tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. 

Aufgrund der immer noch hohen Anzahl der positiven Fälle innerhalb unserer Schulgemeinschaft halte ich es für sinnvoll, dass alle am Schulleben Beteiligte freiwillig die Maske bis zu den Osterferien tragen und alle geschützt in die Osterferien gehen können.

Weiterhin hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien die schulischen Testungen in allen Schulen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Ihre Kinder werden somit bis zu den Osterferien mit Antigen-Selbsttests versorgt.

Für Ihre Ünterstützung danken wir Ihnen recht herzlich und hoffen, dass wir dann nach den Osterferien zu einer Normalität im schulischen Leben zurückkehren und unser Hygienekonzept entsprechend anpassen können.

Liebe Grüße
R. Schweinsberg