Attestpflicht für erkrankte Kinder

Attestpflicht für erkrankte Kinder

von Bianca Bohr -
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Liebe Eltern,

die Attestpflicht für erkrankte Kinder hat sich geändert. Sie benötigen ab jetzt kein ärztliches Attest mehr für Kind, wenn es in der Schule fehlt.

Bitte entschuldigen Sie aber immer Ihr Kind bis spätestens 07:30 Uhr am gleichen Tag über moodle. Nur so gilt das Fehlen Ihres Kindes als entschuldigt!

Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach Ferien, verlängerten Wochenenden oder an Brückentagen krankheitsbedingt fehlen, benötigen Sie auch dann kein ärztliches Attest dafür.

Die Schule kann in Einzelfällen bei begründeten Zweifeln ein ärztliches Attest einfordern. Sollte dies einmal bei Ihnen der Fall sein, würden wir Ihnen das dann schriftlich mitteilen.

Weihnachtliche Grüße

Bianca Bohr