Liebe
Eltern,
endlich ist die langerwartete Schulmail aus dem
Ministerium da und ich kann Sie offiziell über die weiteren Vorgehensweisen
informieren.
Wir müssen uns also weiterhin auf Distanz halten und
so weiter verfahren, wie im Januar.
Ich hoffe,
dass Sie alle bisher eine familienverträgliche Lösung für den Distanzunterricht
finden und mit unserer schulischen Unterstützung Ihre Kinder bei ihren
Lernaufgaben betreuen konnten.
Ab der kommenden Woche werden dann in allen
Klassen Videokonferenzen mit den Kindern stattfinden, sodass der persönliche
Kontakt zu den in der Klasse unterrichtenden Lehrerkräften weiterhin bleibt und
Sie dadurch Unterstützung von schulischer Seite haben. Ich hoffe, dass wir mit
dem Videotoll „Jetsi“ ohne Problem mit allen Klassen in Kontakt treten können,
ohne dass technische Probleme auftreten. Die kommende Woche wird es zeigen.
Haben Sie bitte Verständnis, wenn alles technisch nicht so läuft, wie wir es
uns wünschen. Alle Lehrerinnen und die Schulleitung werden weiterhin den engen Kontakt zu
allen Familien halten.
Wir werden in der Betreuung in der Schule so weiter
verfahren, wie bisher, um mögliche Kontakte zu vermeiden.
Bitte wirklich nur
die Kinder für die Betreuung in der Schule anmelden, die tatsächlich nicht
zuhause betreut werden können.
Die Schulmail von heute, gibt für den Schulbetrieb in
Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Februar 2021 zusammengefasst folgende Regelungen, die für die Grundschule wichtig sind, an (im Anhang finden Sie die vollständige Schulmail):
–
Grundsätzliche Fortsetzung des Distanzunterrichts
Grundsätzlich muss der Präsenzunterricht bis
einschließlich zum 12. Februar 2021 ausgesetzt bleiben. In allen Schulen und
Schulformen wird der Unterricht grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als
Distanzunterricht erteilt.
–
Schulische Nutzung der Schulgebäude
Die schulische Nutzung der Schulgebäude und
Schulanlagen wird bis zum 14. Februar 2021 weitgehend untersagt bleiben.
–
Ausnahmen für schulische Unterstützungsangebote
Die Schulen bieten denjenigen Schülerinnen und
Schülern, die im Distanzunterricht zu Hause kein chancengerechtes und
gleichwertiges Lernumfeld im Sinne von § 3 Abs. 7 der Verordnung zum
Distanzunterricht vorfinden, ein qualitativ gutes Unterstützungsangebot.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten seit dem 11. Januar 2021 auf Antrag der
Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der
Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können.
Ich wünsche allen Familien weiterhin viel Kraft und
Zuversicht für die kommenden Wochen.
Kommen sie alle gut durch diese Zeit und
bleiben Sie alle gesund!
Wir bleiben weiterhin in Kontakt!
Liebe Grüße
R. Schweinsberg
Weitere Informationen aus dem Ministerium zum Distanzunterricht
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