Kursthemen

  • Allgemeines

    • Die Musikschule der Stadt Marl gibt allen Grundschulkindern die Möglichkeit ab der ersten Klasse ein Instrument zu erlernen. Dieses Projekt nennt sich "Das Marler Modell". Je nach Schule können unterschiedliche Unterrichtsangebote gemacht werden (z.B. Blockflöte, Geige, Gitarre, Keyboard oder Klavier). Die Instrumente und die Unterrichtsmaterialien müssen von den Eltern für die Kinder angeschafft werden. Die Instrumentallehrer sind bei der Beschaffung der Instrumente gern behilflich oder organisieren (gegen Gebühr) bei Bedarf ein geeignetes Leih-Instrument. Im Regelfall erfolgt der Musikschulunterricht im Anschluss an den regulären Schulunterricht und findet einmal pro Woche statt (ca. 45 Minuten). Die Gruppe sollte in der Regel aus fünf, mindestens jedoch aus drei Schüler(innen)n bestehen.

      Die Anmeldung zum Instrumentalunterricht ist für ein Schuljahr verpflichtend und verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr (maximal bis zum Ende der Grundschulzeit). Die Eltern haben jedoch die Möglichkeit, den Musikschulunterricht immer zum Schuljahresende zu kündigen. Die Kündigung muss bis spätestens zum 30.06. eines Schuljahres vorliegen, dann endet der Unterricht zum 31.07. desselben Schuljahres.